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Änderung tritt ab heute 01. September in Kraft
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Neue Festbeträge: Einsparpotential für Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband hat 20 Festbetragsgruppen angepasst und peilt damit Einsparungen von knapp 500 Millionen Euro pro Jahr für die Krankenkassen an. Der Festbetrag ist bei 20 Gruppen gesenkt worden, wobei in sieben Gruppen höhere Summen angesetzt wurden als ursprünglich vorgesehen.
Die Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel werden in einem zweistufigen Verfahren fixiert: In der ersten Stufe bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittelgruppen, für die Festbeträge möglich sind. Sowohl die Auswahl als auch die Gruppenbildung werden durch ein Anhörungsverfahren von Arzneimittelexperten begleitet. Anschließend bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf der Basis von rechnerisch mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen Vergleichsgrößen, die der G-BA ermittelt hat, die exakten Zahlen, bis zu deren Höhe die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Als probates Mittel zur Preissteuerung von Arzneimitteln sollen Festbeträge eine zweckmäßige, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten sicherstellen, sich an preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten orientieren und so einen effektiven Preiswettbewerb auslösen.
Von den aktuellen Anpassungen betroffen ist eine Festbetragsgruppe der Stufe 1 (Arzneien mit denselben Wirkstoffen), zwölf Gruppen der Stufe 2 (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe) und sieben Gruppen der Stufe 3 (therapeutisch vergleichbare Wirkung). Prominente Beispiele sind u. a. der Protonenpumpenhemmer Omeprazol, der HMG-CoA-Reduktasehemmer Simvastatin oder Beta-Rezeptorenblocker wie Metoprolol.
In der Arzneimittelrichtlinie finden sich die Regelungen zur Festbetragsgruppenbildung im Abschnitt M und in der Anlage IX. Ein Dokument, in dem sämtliche Festbeträge aufgeführt sind, gibt es derzeit nicht.
Quellen:
[1] www.g-ba.de
[2] „Kassen wollen durch neue Festbeträge sparen“, Ärzte Zeitung online, 06.07.2010 |
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